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Überholungen älterer Grabstätten

Ausführungen individueller Grabneugestaltung mit Bodendeckern oder anderen Gehölzen.
 

Neuanlage

Nach einer Beisetzung erfolgt häufig die provisorische Herrichtung der Grabstätte als Hügel. Der Grund für diese Hügelaufmachung, ist die Tatsache, dass nach der Beisetzung entstehende Hohlräume um den Sarg Zeit haben, sich zu setzen. Diese Maßnahme ist ca. für ein halbes Jahr angelegt.
Die Neuanlage ist die erste grundlegende Arbeit nach einer Beisetzung. Bei der Pflanzenauswahl sollte auf eine harmonische Zusammensetzung von Farben und Formen in Verbindung mit der ausgewählten Grabstätte geachtet werden. Wir beraten Sie fachlich bei der Auswahl der optimalen Bepflanzung des Grabes und führen diese Dienstleistung in Ihrem Sinne aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       

                  

 

 

Jahrespflege incl. Wechselbepflanzung und Gießservice

Im Einzelnen gehören dazu die Befreiung des Grabes von Verschmutzungen, die Düngung, das Gießen und der Schnitt der Pflanzen, die Erneuerung der Anlage nach Einsenkschäden sowie die jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen.

Dies alles sind Dienstleistungen die auch individuell festgelegt werden können. Sie bestimmen, was ausgeführt werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

Ausführungen der Wechselbepflanzungen

Auf Ihren Wunsch führen wir für Sie die jahreszeitliche Wechselbepflanzungen auch ohne Pflegeauftrag durch. Schalen sind neben Kränzen und Gedenksträußen eine weitere Alternative, wenn es darum geht, gegenüber dem Verstorbenen seine Verbundenheit auszudrücken. Schalen können entsprechend mit Frühjahrs-, Sommer- oder Herbstblumen gestaltet werden. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
 

 

 

 

 

 

 

Dauergrab-Pflegeverträge von 5 > 30 Jahren Laufzeit

Keine Preissteigerungen
Ein ganz individueller Leistungsumfang der mit Ihnen abgesprochen wird.
Keine Nachzahlungen
Einmaliger Vertragsabschluß
Beseitigung von Einsenk- oder Wildschäden (sofern vertraglich festgelegt)
Ersatz eingegangener Pflanzen (sofern vertraglich festgelegt)
Automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe
Sichere Anlage des eingezahlten Geldes. (Bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den Vertrag nicht rückgängig machen.)
 

 

 

 

 

 

 

 

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Stand: 26. Juni 2006